Wer hat sich als Rad fahrender Mensch nicht schon über sie geärgert: Radwege, die nicht einmal einen Meter breit sind und deren Benutzung durch den baulichen Zustand (Schlaglöcher, verschobene Pflasterplatten) unzumutbar ist. Dazu über die Gefährdung durch rechts abbiegende Autos (Lkws!), Hunde, Müll auf dem Radweg und, und, und ...
Seit Oktober 1998 gibt es einige Änderungen in der StVO zum Fahrradverkehr sowie eine neue Verwaltungsvorschrift zum Zustand benutzungspflichtiger Radwege. Es müssen nur noch ausgeschilderte Radwege benutzt werden. Behörden dürfen nur noch Radwege ausschildern, die Mindest-Qualitätsmerkmale aufweisen, darunter mindestens 2 m Breite und Freiheit von Schlaglöchern. Ausnahmen sind nur an Engpässen für kurze Wegestücke vorgesehen. Diese Regelung wurde vom Berliner Senat per interner Vorschrift aufgehoben (Ausnahmen auch auf langen Strecken bei ansonsten gegebener "Minderung der Leistungsfähigkeit" fü den KfZ-Verkehr). Gerade an Kreuzungen, wo die Gefährdung durch den Rechtsabbiegeverkehr besonders hoch ist, behält der Senat die Benutzungspflicht aus Gründen der "Leistungsfähigkeit" bei.
Ich habe mir einige wenige, besonders schlimme Radwege ausgesucht (alle nicht breiter als 1 m) und Verwaltungsklage eingelegt gegen die Ausweisung als benutzungspflichtige Radwege:
Es bleiben jedoch zwei Schilder (benutzungspflichtige Abschnitte), die nur schwer hinnehmbar sind:
zuletzt aktualisiert am 07.05.2002 - © Philip Jacobs | Übersicht ökologischer Verkehr auf Philip Jacobs' Homepage |